Kosten
Für die Berechnung des Honorars für anwaltliche Tätigkeiten werden das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), die Autonomen Honorarkriterien (AHK) oder ein vereinbarter Stundensatz herangezogen. Das Honorar ist auch von der Art der Leistung, dem Ort der Leistungserbringung, der Dauer der Leistung, der Anzahl der Parteien sowie der Bemessungsgrundlage abhängig.
Im Falle eines Gerichtsverfahrens erhält die obsiegende Partei im Verhältnis des Obsiegens die Kosten von der unterlegenen Partei ersetzt. Sollte ein Gerichtsverfahren vergleichsweise bereinigt werden, so wird oft sog. „Kostenaufhebung“ vereinbart. In einem solchen Fall trägt jede Partei die Kosten ihrer Rechtsvertretung selbst.
Sollte der entsprechende Fall von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt sein, besteht für den Klienten regelmäßig kein bzw. nur ein eingeschränktes Kostenrisiko.
Weiterführende Information zu den Rechtsanwaltskosten finden Sie auch auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Wien.
Die Mär der anwaltlichen kostenlosen Erstberatung
"Ich hätte da nur eine kurze Frage" oder "Schauen Sie sich da mal nur schnell den Vertrag an"
Rechtsanwältin Katharina Braun im "anwaltaktuell" (Ausgabe November 2015) über die Mär der anwaltlichen kostenlosen Erstberatung, und den Wert einer anwaltlichen Beratung, und warum diese nicht umsonst ist, und es wichtig ist sich für die Beantwortung von Rechtsfragen Zeit zu nehmen. Zudem ortet Rechtsanwältin Braun einen Reformbedarf bei der Regelung der Verfahrenshilfe.
Erfahren Sie mehr im Artikel: http://www.anwaltaktuell.at,
PDF: Die Mär der anwaltlichen kostenlosen Erstberatung.