Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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17.10.2013 Österr. Forum für Gesundheitsmarketing: Vortrag RA Braun" Rechtliche Stolpersteine in social media"

Presseinformation

Gesundheitsmarketing im rechtsfreien Raum?

Was Gesundheitsdienstleister in Social Media beachten müssen

 (Marketing im Gesundheitswesen – was auf den ersten Blick wie ein Widerspruch wirkt, birgt bei näherem Hinsehen ein Potenzial an zukunftsweisenden Themen. Vieles davon haben andere Branchen wie etwa der Tourismus oder der Lebensmittelhandel schon längst für sich entdeckt und besetzt. Die Gesundheitsbranche hinkt hinterher – schließlich passiert „Kranksein“ ohnehin von selbst und übervolle Ambulanzen und Wartezimmer legen den Schluss nahe, dass hier kein Marketing zur Steigerung der Kundenattraktivität nötig ist. Doch mitnichten! Ob es kaufkräftige Senioren sind, die ihren Lebensabend gesund und vital verbringen wollen, oder Privatpatienten, die für ein Plus an Versorgung durchaus bereit sind, tiefer in die Tasche zu greifen – das Feld ist weit und liegt in vielerlei Hinsicht auch noch brach.

 

Was dürfen Spitäler in Facebook & Co?

So wie es in der Medizin üblich ist, mithilfe von Leitlinien bei der Behandlung Sicherheit für Patienten und medizinisches Personal zu schaffen, so müssen auch die Marketingmaßnahmen einer Gesundheitseinrichtung genau auf ihre juristische Haltbarkeit geprüft werden. Einen Überblick, welche rechtlichen Stolpersteine im Zusammenhang mit Social Media-Aktivitäten zu beachten sind, gibt Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun am 17.10.2013 im Rahmen des Österreichischen Forums für Gesundheitsmarketing in Wien.

„Immer mehr Gesundheitsdienstleister nutzen Social Media wie Facebook, Twitter und Co, um ihre Popularität zu steigern sowie ihre Kundenbindung zu intensivieren und damit an einem positiven Image zu arbeiten. Diese Medien bieten viele und unkomplizierte Möglichkeiten, mit ihren Kunden in Kontakt zu bleiben und auf ihre Leistungen aufmerksam zu machen. Doch das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum“, betont Braun. Dass hier einiges schieflaufen kann und bei Zuwiderhandeln neben Imageschaden auch mit Unterlassungs- und Wettbewerbsklagen zu rechnen ist, weiß die Rechtsanwältin genau: „So kann der Kauf von sogenannten Followers, also Fans, eine irreführende Werbung und damit einen Wettbewerbsverstoß darstellen, der vom Mitbewerb geahndet wird.“

 

Wenn Mitarbeiter ihre Meinung posten

Auch Mitarbeiter haben sich, wenn sie eine Meinung über das Unternehmen abgeben, als Mitarbeiter desselben zu deklarieren, ansonsten liegt ein Fall von Schleichwerbung sogenanntes „Astroturfing“ vor. Dennoch sind Social Media für Unternehmen in ihrem Gesamtauftritt fast nicht mehr wegdenkbar. „Ich finde den Social Media-Bereich deshalb so spannend, da dieses Gebiet noch überwiegend rechtliches Neuland ist. Es gibt noch nicht viele Entscheidungen und vieles ist Auslegungssache, daher besonderer Ansporn für die juristische Denkarbeit.“

Im Rahmen des Österreichischen Forums für Gesundheitsmarketing werden neben der Rechtsanwältin erfahrene Wissensträger referieren und so einen guten Einblick und Überblick über europäische Gesundheitskonzepte und deren Übertragbarkeit auf das heimische Gesundheitswesen geben. Die Teilnehmer des Forums bekommen durch kompakte Vorträge die Möglichkeit einen Blick über den Tellerrand in "marketingerprobte Branchen" zu werfen, und Anregungen für die Praxis zu gewinnen. Zielgruppen des Events sind Entscheidungsträger im Krankenhaus, Medizin – Pflege – Verwaltung, Werbe- und PR-Agenturen, Medienvertreter und Mediengestalter.

 Österreichisches Forum für Gesundheitsmarketing

Termin: 17.10.2013

Zeit: 9.00 – 18.00 Uhr

Ort: Wolke 19, 1220 Wien

Kosten: 320,- Euro

Tageskarte inkl. Pausengetränke, Mittags- und Abendcocktail sowie Unterlagen 10 % Ermäßigung für Mitglieder des Weitmoser Kreises

 Vortrag von Rechtsanwältin Katharina Braun um 16:45

Programm, Information und Anmeldung: www.gesundinformiert.at