Ballspiel der Nachbarn
Ein paar Bälle dürfen beim Nachbarn landen.
Der Oberste Gerichtshof hatte sich damit zu befassen ob man auf dem eigenem Grunde einen Beachvolleyball Platz errichten und inwiefern man ihn nutzen darf. Die Nachbarin hatte sich durch das Ballspielen der Nachbarn gestört gefühlt.
Der Oberste Gerichtshof (4 Ob 220/ 13 a) entschied in diesem Fall für die Hobbysportler. Dies da (anders als im Fußballfall zu ( OGH 110 Ob 37/05x) nur wenige Bälle, welche aus „ unüblichen Fehlschlägen“ resultierten, aufs Nachbargrundstück landeten. Auch der mit dem Spiel verbundene Lärm wurde als der Nachbarin für zumutbar erkannt.
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