Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Was ist zu beachten bei Schönheitseingriffen. Checkliste

Auch in Österreich lassen immer mehr Menschen an sich einen Schönheitseingriff vornehmen, und bieten Ärzte zunehmend rein der Ästhetik dienende Behandlungen an.  Welche Arzt darf überhaupt einen Schönheitseingriff vornehmen. Ausschließlich Fachärzte für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie dürfen Schönheitsoperationen jeglicher Art durchführen. Ärzte anderer Fachrichtungen dürfen lediglich jene Eingriffe vornehmen, die in deren Bereich fallen. Ein Facharzt für Hals- Nasen- Ohren-Krankheiten darf etwa eine Nasenkorrektur vornehmen, jedoch keine Brustvergrößerung. Allgemeinmediziner dürfen hingegen nur dann Eingriffe und Behandlungen vornehmen, für die sie eine entsprechende Zusatzqualifikation und Erfahrung mitbringen.

Was tun, wenn bei dem Eingriff etwas schief geht?

Immer wieder  kommt es bei den Eingriffen zu Komplikationen, welche, wenn die Handlung nicht lege artis, daher nicht fachgerecht durchgeführt wurde, einen Anspruch der geschädigten Person auf Schadenersatz, Schmerzengeld und Verdienstentgang begründet. Zudem ist der Eingriff einer strafrechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Doch selbst wenn der Eingriff fachgerecht durchgeführt wurde, kann es zu einer Haftung des Arztes dann kommen, wenn dieser über die möglichen Konsequenzen ( wie zum Beispiel Narbenbildung) nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt hat. Der Eingriff nach einer nicht erteilten bzw. unzureichenden Aufklärung erfüllt auch den Tatbestand der eigenmächtigen Heilbehandlung gemäß § 110 STGB – Strafgesetzbuch ( Strafdrohung bis zu sechs Monaten). Bei Schaden und mangelnder Einwilligung kann sowohl eine Körperverletzung ( § 83 Abs 1 STGB), als auch eine eigenmächtige Heilbehandlung vorliegen( „Idealkonkurrenz“).

 

Bei kosmetischen Operationen, welche nicht medizinisch indiziert sind, muss die Aufklärung besonders umfassend sein. Denn es gilt der Grundsatz, je unnötiger die Behandlung, desto intensiver die Aufklärungspflicht.

 

Sie haben sich schon einmal einem Schönheitseingriff unterzogen? Wir würden uns freuen, wenn Sie anonym bei unserer Umfrage mitmachen würden. Das Ergebnis wird auf dieser Seite sowie in Medien veröffentlicht werden:

 

https://de.surveymonkey.com/r/2B6W7BP

 

Checkliste für das Beratungsgespräch mit dem Arzt, vor der Durchführung einer allfälligen Schönheitsoperation:

  • Welche Risiken gibt es?
  • Wird es bei einer Operation bleiben oder sind eventuell Korrektureingriffe notwendig?
  • Wenn Operation im Ausland durchgeführt wird; gibt es Möglichkeiten Nachbehandlungen, Nachkontrollen im Inland durchzuführen?
  • Welche Vorbereitungsmaßnahmen auf den Eingriff sind von Ihnen zu treffen?
  • Mit welchem Ergebnis der Operation kann gerechnet werden?  Sind meine Erwartungen vom Ergebnis realistisch? Welche Möglichkeiten gibt es zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis zu kommen? Vor-und Nachteile der einzelnen Möglichkeiten?
  • Über welche Erfahrungen verfügt der Arzt? Verfügt dieser über eine Zusatzausbildung; wenn ja, deckt diese genau den von meinem gewünschten Eingriff? Referenzen/Erfahrung des Arztes – ( was gibt es über den Arzt im Internet zu lesen)?
  • Kosten des Eingriffs? Folgekosten?
  • Welche Art der Narkose soll angewendet werden, und wird diese von einem Narkosefacharzt durchgeführt?
  • Wo wird die Operation durchgeführt? Ambulant oder stationär?
  • Gibt es im Notfall intensivmedizinische Versorgung?
  • Mit welchen Folgen/Schmerzen haben Sie nach der Schönheitsoperation zu rechnen? Wie werden Sie  nach der Schönheitsoperation aussehen? Wie lange dauert es bis man die Spuren des Eingriffs nicht mehr sieht?
  • Wie lange wird voraussichtlich der Heilungsprozess dauern?
  • Wie lange sind Sie nach dem Eingriff arbeitsunfähig?  Wie lange nach dem Eingriff können Sie keinen Sport betreiben bzw. sind sonst in ihrem Alltag/Freizeit eingeschränkt?
  • Wann liegt voraussichtlich das endgültige Ergebnis vor?
  • Sollten nach dem Eingriff Komplikationen auftreten,  wo können Sie sich hinwenden?

Haben Sie ein Problem nach einem Schönheitseingriff?, so vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter office@rechtsanwaeltin-braun.at