Covid 19 Maßnahmen bei Gericht
Information der Justiz zu den aktuellen Covid 19 Maßnahmen den Gerichtsbetrieb betreffend:
Die Covid 19- Pandemie erfordert mehrfache Schutzvorkehrungen, um eine möglichst sichere Teilnahme an der Verhandlung zu ermöglichen.
Die Sicherheitsmaßnahmen bedingen Verzögerungen. Bitte planen Sie ausreichende Zeitreserven von etwa 15 Minuten vor Verhandlungsbeginn ein.
Ab dem Betreten des Justizzentrums besteht im gesamten Gebäude die gesamten Gebäude die Pflicht, einen Mund- Nasen- Schutz („ Masken“) zu tragen. Masken werden im Bedarfsfall vom Sicherheitsdienst ausgegeben.
Überdies sind die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittelspender befinden sich im Eingangsbereich, bei den Liften und in den Sälen.
Während des gesamten Aufenthaltes im Gerichtsgebäude ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von etwa 1,5 bis 2 Metern einzuhalten.
Der Sicherheitsdienst wird eine kontaktlose Körpertemperaturmessung vornehmen. Personen mit erhöhter Temperatur oder mit sonstigen Krankheitssymptomen muss der Zutritt verweigert werden.
Einen Lift dürfen maximal 2 Personen benützen.
Auch vor den Verhandlungssälen ist der Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern einzuhalten. Dies gilt auch für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen und ihre Mandanten und Mandantinnen. Um die Personenanzahl in den Sälen gering zu halten, wird ersucht, auf Begleitpersonen zu verzichten.
Nach der Verhandlung verlassen Sie bitte unverzüglich das Gebäude und halten Sie dabei weiterhin den Mindestabstand ein.
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