Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Doppel-Staatsbürgerschaft

Im Allgemeinen erlaubt das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz keine doppelten Staatsangehörigkeiten. Eine Ausnahme bilden jedoch Fälle, wo jemand eine mehrfache Staatsangehörigkeit bereits durch Geburt erwirbt ( zB Kind geboren von den in Kanada lebenden österreichischen Eltern).

§ 28 StBG (Staatsbürgerschaftsgesetz)  normiert jedoch vom Verbot der Doppel- Staatsbürgerschaft eine weitere Ausnahme:

Einem österreichischen Staatsbürger kann die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft allerdings gestattet werden, wenn

  1. die Beibehaltung im Interesse der Republik Österreich ist, oder
  2. (dies gilt nur für gebürtige Österreicher): persönliche Gründe vorliegen, die in Betracht zu ziehen sind ( z.B. in Österreich lebende Verwandte, Karrierechancen, Eigentum in Österreich).

Jedoch gilt es unbedingt zu beachten, dass ein österreichischer Staatsbürger, der seine Staatsbürgerschaft behalten möchte, vor Erhalt des Genehmigungsbescheids keine Schritte setzen darf, die zum Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit führen.

Wenn man die Genehmigung zur Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten hat, hat man zwei Jahre Zeit, die kanadische Staatsangehörigkeit zu erwerben. Diese Frist kann allenfalls auch erstreckt werden.