Erbrecht nach Scheidung
Bei rechtskräftiger Scheidung geht das Erbrecht verloren. Die Einbringung der Scheidungsklage zu Lebzeiten bewirkt den Verlust des gesetzlichen Erbrechtes auch dann, wenn der Kläger vor rechtskräftigem Abschluss des Ehescheidungsverfahrens stirbt, vorausgesetzt die Ehe des Klägers wird aus dem zumindest gleichteiligen Verschulden der Streitteile geschieden.
Hat das Ehepaar einen Erbvertrag ( geregelt ist der Erbvertrag in §§ 1249 ABGB) abgeschlossen, so behält der unschuldig geschiedene Ehegatte, vorausgesetzt er überlebt den schuldig geschiedenen Ehegatten, den Anspruch aus dem Erbvertrag.
Nach neuer Rechtslage, dies ab 1.1.2017, gelten Testamente , welche zu Gunsten des Exehepartners abgeschlossen worden sind, mit der Scheidung automatisch als aufgehoben.
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