EU-Parlament : Neues Scheidungsrecht
Scheidungen von Ehepartnern unterschiedlicher Nationalität sollen in Österreich und in 13 anderen EU-Ländern erleichtert werden. Das EU-Parlament hat am Mittwoch in Straßburg dem Beschluss der EU-Justizminister zugestimmt, der ab Juli 2012 gelten soll. Die Regelung sieht vor, dass die Ehepartner gemeinsam wählen, nach welchem nationalen Recht sie geschieden werden wollen. Bisher war das nicht möglich.
In der EU werden nach amtlichen Angaben jedes Jahr etwa 140 000 binationale Ehen geschieden. Neben Österreich beteiligen sich Belgien, Bulgarien, Deutschland, Ungarn, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Malta an der Pioniergruppe. Weil Malta keine Ehescheidung kennt, sondern nur eine Trennung vom Ehepartner, können maltesische Gerichte nicht dazu gezwungen werden, eine Scheidung auszusprechen.
Mit der Regelung will erstmals in der Geschichte der Europäischen Union ein Teil der Mitgliedsstaaten in der Justizpolitik einen Sonderweg gehen. Andere EU-Staaten können sich später anschließen. Der Weg einer “verstärkten Zusammenarbeit” einiger Mitgliedstaaten in der Gesetzgebung wird im Lissabon-Vertrag der EU ausdrücklich erlaubt.
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