Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Ein fragwürdiges Schweineschicksal an einem amerikanischen Flughafen

Es vergeht kein Tag an dem in den Medien nicht Sonderbares zu lesen wäre.

So war heute in einer österreichischen Zeitung vom Therapieschwein Lilou zu lesen. Dessen Aufgabe sei es Passagiergäste am Flughafen in San Franzisco zu beruhigen. Arbeitslook von Lilou ein rosa Tüllröckchen, roter Nagellack ( der Lack hätte auch den positiven Nebeneffekt, dass durch diesen Lilou keine Allergien auf den Menschen übertragen kann).
https://www.heute.at/s/50-schweine-helfen-jetzt-menschen-mit-flugangst-58255495

Die Geschichte rund um Lilou scheint nicht neu zu sein. So wurde in den Medien bereits vor einiger Zeit über Lilou berichtet.
https://www.youtube.com/watch?v=VgQpO11-G1M

https://kurier.at/leben/usa-wag-brigade-san-francisco-das-schwein-am-flughafen-von-san-francisco/235.644.489

Aufgrund des großen Erfolgs würde nun das Projekt Therapieschwein auf 50 andere US Flughäfen ausgedehnt werden.

Wenn es sich nun bei dem in den Medienberichten erwähnten Therapieschwein um ein und die selbe Lilou handelt, wäre die nun heute 5 Jahre alte Lilou zumindest schon drei Jahre im Dienst ( Schweine haben eine Lebenserwartung von 15 bis 20 Jahren).

Mag auch die positive Wirkung von Tierunterstützter Therapie auf den Menschen zwischenzeitlich seine Bestätigung gefunden haben, so ist zu bedenken: Der Einsatz für Therapie ist für Tiere sehr, sehr anstrengend.
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Bei dem Einsatz vom Lilou auf dem Flughafen handelt es sich um keine Therapie im eigentlichen Sinn, sondern hat Lilou, glaubt man den Medien, einer Unzahl von Menschen zur Verfügung zu stehen.

Die Einsatzdauer für einen Therapiehund beträgt an die 45 Minuten

Viel länger und intensiver dürfte hingegen der Arbeitseinsatz von Lilou sein: einmal im Monat einen Tag.

Was wirklich auffällt: Es wird von den Medien nur von der positiven Wirkung des Tieres auf den Menschen berichtet. So wird geschrieben, dass hygienetechnisch alles in Ordnung sei. Denn bei Lilou würde es sich um ein Haustier, also eben um ein“ besseres“ Schwein handeln.
Fragen an die Tierhaltung bzw. „ Arbeitsbedingungen“ kommen in der Berichterstattung nicht vor.

In § 13 des österreichischen Tierschutzgesetzes steht:

Grundsätze der Tierhaltung
§ 13. (1) Tiere dürfen nur gehalten werden, wenn auf Grund ihres Genotyps und Phänotyps und nach Maßgabe der folgenden Grundsätze davon ausgegangen werden kann, dass die Haltung nach dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ihr Wohlbefinden nicht beeinträchtigt.
(2) Wer ein Tier hält, hat dafür zu sorgen, dass das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Bodenbeschaffenheit, die bauliche Ausstattung der Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen, das Klima, insbesondere Licht und Temperatur, die Betreuung und Ernährung sowie die Möglichkeit zu Sozialkontakt unter Berücksichtigung der Art, des Alters und des Grades der Entwicklung, Anpassung und Domestikation der Tiere ihren physiologischen und ethologischen Bedürfnissen angemessen sind.
(3) Tiere sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird.

Tiere derartig zu vermenschlichen und sie zu Belustigungsobjekten für uns Menschen zu degradieren hat aus meiner Sicht etwas zutiefst Entwürdigendes.

Wie es der Künstler Niavarani in seinem Kabarettprogramm mit Tiefgang „Homo Idioticus“ so treffend auf den Punkt bringt: Der Mensch macht Dinge einfach, weil er es kann. Ohne Nachzudenken. Tiere sind Objekte, denen keine vom Menschen unabhängige subjektive Rechte zugestanden werden.

Immer wieder gab und gibt es Initiativen Tiere Rechtsfähigkeit zuzuerkennen. Dies insbesondere den Menschenaffen betreffend.

Von Medien wäre im Sinne einer ausgewogenen Berichterstattung zu wünschen, dass sie sich in derartigen Berichten sehr wohl mit Fragen der Tierhaltung beschäftigen und diese nicht nur als Blattfüller ala „ wie süss“ zu bedienen.

Für Lilou ist zu hoffen, dass sich in den USA ein Rechtsanwalt findet, der für Lilou als Ersatz für das von ihr erlittene Ungemach Weidelauf im Rudel bis ans Lebensende erkämpft.

https://hpd.de/artikel/grundrechte-fuer-menschenaffen-13938