Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Aufstand Frauenmagazin " Wienerin" am 17.11. 2019 mit Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

Fotocredit: Doris Mitterer

Das Frauenmagazin "Wienerin" probt einen Aufstand.
Wann: Sonntag, 17.11.2019
Wo: Radiokulturhaus Wien
Eintritt frei, Anmeldung nötig und ab 17. Oktober 2019 möglich- Infos dazu laufend auf den Kanälen der Wienerin.

Reden wir miteinander über Frauenthemen.

Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun um 16.00 Talkgast im Panel zum Thema "Frauen und Finanzen"

https://wienerin.at/wienerin-aufstand-2019

Es kann nicht oft genug betont werden, für Frauen ist es immens wichtig einem Erwerb nachzugehen.

Die Vorteile einer Erwerbstätigkeit für Frau im Allgemeinen:

• ( wirtschaftliche) Unabhängigkeit, macht frei
• Erwerbstätigkeit gut für Kopf und Leidenschaft ( dass Männer manchmal mit tüchtigen Frauen ein Thema haben, stimmt zwar auch, aber es gibt immer mehr Männer die eine selbständige Frau sehr, sehr anziehend finden😊
• Wenn Mann in Konkurs geht, arbeitslos wird, hat Frau ihr eigenes Einkommen
• Eigene Pension
• Prinzip der Anspannung, hat Frau bei der Scheidung kein Einkommen ( kann aber einem Erwerb nachgehen) und ist Mann schuld an der Zerrüttung der Ehe, so wird Frau beim Ehegattenunterhalt auf das Einkommen angespannt, was diese verdienen könnte ( auch wenn Frau tatsächlich nicht arbeiten geht). Bei Bestimmung eines Ehegattenunterhalts kommt es dann auf Gesundheitszustand, Ausbildung, berufliche Vorerfahrung etc. an. Mitunter ergibt sich eben aufgrund des Anspannungsprinzips kein nachehelicher Ehegattenunterhalt.
• Nachehelicher Ehegattenunterhalt ruht bei Eingehen einer Lebensgemeinschaft, erlischt bei Wiederverehelichung. Diese Rechtsstreitigkeiten um den nachehelichen Ehegattenunterhalt sind oft für die Frauen sehr demütigend, langwierig und kostenintensiv.
• Kann man bei Scheidung dem anderen Ehepartner kein Verschulden nachweisen, und ist man älter oder krank, muss man betteln um einen Notunterhalt ( welcher voraussetzt, dass sich der Mann diesen leisten kann und welcher gering bemessen ist)
• Viele Frauen rutschen nach einer Scheidung in die Armutsfalle.
• Keine Erwerbstätigkeit, oder geringe Erwerbstätigkeit bedeutet eben später auch nur eine geringe Pension- Armutsfalle. Österreich kennt anders als Deutschland kein Pensionssplitting

Es mag zwar jedes Lebensmodell ( mit Kind, Vollzeitbeschäftigung mit Kinderbetreuung, Job und Eigenbetreuung Kind) seine Schattenseiten mit sich bringen, erwiesenermaßen das schlechteste Modell für eine Frau ist jenes, keinem Erwerb nachzugehen.