USA: Geliebter muss Ehemann Schadenersatz in Höhe von Euro 685.000,– ( 750.000 US Dollar) bezahlen
Fotocredit Doris Mitterer
Den Medien zufolge, hat in den USA ein Gericht in North Carolina einen Mann, der sich mit einer verheirateten Frau einließ, verpflichtet dem Ehemann umgerechnet Euro 685.000,– an Schadenersatz zu bezahlen. Grundlage des Urteils soll ein Gesetz aus dem 19. Jahrhundert sein. Dies ermöglicht es einem Ehepartner jemanden zu verklagen, den er für das Scheitern seiner Ehe durch unrechtmäßiges oder böswilliges Handeln verantwortlich macht. Dieses Gesetz, auf dem das Urteil basiert, besteht neben North Carolina in fünf weiteren US – Bundesstaaten.
Im gegenständlichen Fall soll die Ehefrau ihrem Mann mitgeteilt haben die Scheidung zu wollen, da der Mann zu viel arbeite und nie zu hause sei. In weiterer Folge habe der Ehemann dann erfahren, dass seine Frau eine Affäre mit dem Arbeitskollegen hat, welcher auch immer bei ihnen zuhause zu Gast gewesen sei. Den Berichten zufolge soll die Rechtsanwältin des Ehemannes in den USA jährlich mindestens einen solchen Fall vor Gericht bringen, und würden immer wieder sehr hohe Schadenszahlungen den betrogenen Ehepartnern zugesprochen werden.
Aber auch in der Türkei soll der Zuspruch von Schadenersatzzahlungen durch den Dritten möglich sein. So sei eine Frau, welche mit einem verheirateten Mann eine Affäre hatte und mit diesem auch kein Kind bekam, zu einer Schadenersatzzahlung an die betrogenen Ehefrau in Höhe von € 29.000,– von einem Gericht in Antalya verurteilt worden. Dies obwohl, so die Rechtsanwälte der Geliebten, die Ehefrau seit 15 Jahren von diesem außerehelichen Verhältnis gewusst und dieses auch akzeptiert hätte.
In Österreich wären derartige Schadenersatzzahlungen undenkbar. Im Zuge der Beweiserhebung entstandene Kosten, wie die eines hinzugezogenen Detektivs, können jedoch sehr wohl vom Liebhaber/IN mit Erfolg eingefordert werden. Der Dritte hat jedoch dann nichts zu bezahlen, wenn dieser beweisen kann gar nicht gewusst zu haben, dass sein Verhältnis verheiratet ist. Dies kommt in der Praxis immer wieder vor. Denn immer wieder legen Verheiratete beim Fortgehen den Ehering ab.
Fremdgehen ist nach wie vor bei einer Scheidung einer der gewichtigsten Verschuldensgründe. Gibt es zwischen den Ehepartnern Einkommensunterschiede, so kann dies mitunter dazu führen, dass der Fremdgeher lebenslang seinem betrogenen Ehepartner zur Ehegattenunterhaltsleistung verpflichtet ist.
Mehr zu dem Thema Detektiv und Scheidung erfahren Sie auch in dem Artikel von Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun in der „Wienerin“
https://wienerin.at/rechtsanwaltin-katharina-braun
Sie wurden selbst betrogen? Haben eine Beziehung mit einem verheirateten Partner?
Bei Fragen rund zu dem Thema vereinbaren Sie sich einen Beratungstermin bei Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun.