Gerichtsgebührennovelle 2014- Gebührenerleichterungen in Pflegschaftsangelegenheiten
Gerichtsgebührennovelle 2014
Mi 1. Juli 2015 tritt die Gerichtsgebührennovelle 2014 in Kraft.
Mit ihr kommen wesentliche Erleichterungen im Familienrecht:
• Entfall der Gerichtsgebühren für Minderjährige in Pflegschaftssachen.
• Keine Gerichtsgebühren für Anträge auf persönliche Kontakte und Anträge auf Informations-, Äußerungs- und Vertretungsmacht.
• Weiters laufen die Gebühren für vom Pflegschaftsgericht zusätzlich in Anspruch genommene Institutionen ( Familiengerichtshilfe, Kinderbeistand) erst nach sechs bzw. 5 Monaten.
• Anträge für eine einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG sind auf Antrag für diejenige Partei gebührenfrei, deren Vermögen den Wert von € 4.414 Euro und deren jährliche Einkünfte den Betrag von € 13.244 Euro nicht übersteigen ( Tarifpost 12 ).
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