Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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GmbH light neu

"Gmbh light neu“:

Seit 1. März 2014 gilt dass Gründer zwar weiter auf die Rechtsform einer GmbH light mit verminderter Einlage zurückgreifen können, sie müssen aber das Stammkapital nach 10 Jahren auf € 35.000,– der Höhe nach bzw. €  17.500,–  der Einlage nach aufstocken. Entgegen den früheren Planungen entfällt die Verpflichtung  zur Bildung einer  Stammkapitalrücklage. Der Gründer muss daher nicht mehr verpflichtend Geld auf der hohen Kante haben.

Die „ Gmbh-light neu“ bleibt sohin für die kommenden  10 Jahre als Gründungserleichterung erhalten. Das bedeutet, dass Neugründungen weiterhin  mit einem Stammkapital von Euro 10.000,– möglich sind.

Die Belastung durch die Mindestkörperschaftsteuer bleibt in  den ersten 5 Jahren unverändert bei jährlich € 500,–. Erst nach dem 5. Jahr beträgt sie Euro 1.000 jährlich, ab dem 10. Jahr und einem Stammkapital von 35.000,– beträgt die Mindestkörperschaftssteuer € 1.750,–.

Die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung, auf die Gründungsprivilegierung auf Geschäftsbriefen, Bestellscheinen, Webseiten hinzuweisen,  ist in der beschlossenen Fassung gestrichen. Zu beachten ist dass die Führung von GmbH mehr kostet als jene eines Personenunternehmens.

GmbHs  müssen eine Bilanz erstellen und müssen zum Firmenbuch einreichen. Weitere Zusatzkosten sind die Mindes Köst und die höheren Kammerumlagen.

Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun