FAQ: Häufige Fragen rund um ein Scheidungsverfahren
Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun, Fotograf: Angelo Kreuzberger
Häufige Fragen rund um ein Scheidungsverfahren, beantwortet von Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
Nachfolgende Fragen werden in dem Artikel behandelt:
- Benötigt man bei einer Scheidung einen Rechtsanwalt?
- Wie kommt man zu einem Gerichtstermin für eine einvernehmliche Scheidung?
- Was muss in einer Vereinbarung für eine einvernehmliche Scheidung alles festgehalten sein?
- Ich möchte mein Nettoeinkommen beim Kindesunterhalt in der Scheidungsvereinbarung nicht angeben, geht das?
- Mein Partner und ich sind uns noch nicht einig, kann ich da nicht den Antrag auf einvernehmliche Scheidung einbringen und der Richter hat dann die Aufgabe mit uns gemeinsam eine Scheidungsvereinbarung für eine einvernehmliche Scheidung zu erarbeiten?
- Was sind sonstige Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung?
- Welche Unterlagen werden zu einem Gerichtstermin für eine einvernehmliche Scheidung benötigt?
- Wie schnell kann man geschieden sein?
- Ist bei einer einvernehmlichen Scheidung eine Paartherapie zwingend?
- Kann es nach Einbringung einer Scheidungsklage noch zu einer einvernehmlichen Scheidung kommen?
- Was ist, wenn man nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt?
- Wann ist eine einvernehmliche Scheidung rechtskräftig?
- Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
- Sind die Kosten einer Scheidung von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt?
- Wann wird überhaupt grundsätzlich eine Scheidungsklage eingebracht?
- Kann ich Verwandte/ Freunde zur Scheidungsverhandlung mitnehmen?.
- Wann wird in einem strittigen Scheidungsverfahren über die Vermögensaufteilung gesprochen?
- Was ist bei einem Scheidungsverfahren alles als Beweis zugelassen?
- Kann ein Rechtsanwalt bei einer einvernehmlichen Scheidung beide Parteien vertreten?
- Wie finde ich den für mich passenden Scheidungsanwalt?
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