Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Kein Schmerzensgeld vom Geliebten der Ehefrau

In einem jüngst entschiedenen Fall (Gz 1 Ob 134/12f) begehrte der Ehemann vom Geliebten seiner Frau Schmerzensgeld, dies da er durch den Betrug traumatisiert worden sei ( er begehrte € 25.000,– Schmerzensgeld) und argumentierte diesen Anspruch ua. damit, dass die Justiz einem Mann gegen die Exehefrau einen Schmerzensgeldanspruch zuerkannte, die ihm das Kind vorenthalten hatte. Nach Ansicht des Höchstgerichts ist jedoch das Verhältnis zwischen Eltern und einem Kind nicht mit einem Eheverhältnis gleichzusetzen. Die conclusio der Justiz daher: weder ein untreuer Ehegatte noch – wie im aktuellen Fall- der außereheliche Geliebte selbst müsse Schmerzengeld leisten.