Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Serie Kronenzeitung mit Rechtsanwältin Braun und Dr. Hans E. Braun zum Thema Fortpflanzungsmedizin

Immer später werden Menschen Eltern.

So hat erst unlängst wieder eine 60 Jährige Zwillinge zur Welt gebracht.

Viele Menschen bedienen sich der Techniken der modenen Fortpflanzungsmedizin. In Österreich ist nach 20 Jahren nun das Fortpflanzungsmedizingesetz novelliert worden.

Jetzt ist auch eine Eizellenspende möglich ( Spenderinnen dürfen nicht älter als 30 Jahre, Empfängerinnen 45 Jahre sein). Auch lesbische Paare können sich nun einer künstlichen Befruchtung bedienen. Die Präimplantationsdiagnostik – abgekürzt PID- Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung entstandenen Embryos noch vor der Einpflanzung ist aber nur in Ausnahmefällen unter strengen Voraussetzungen möglich. So bei nachgewiesenem hohem Risiko oder bei drei erlittenen Fehlgeburten, der Zweck: Überprüfung der Lebensfähigkeit des Embryos. Leihmutterschaft bleibt in Österreich weiterhin verboten. Künstliche Befruchtung ist auch für alleinstehende Personen ohne Partner nicht erlaubt.

Erfahren Sie in der Serie der "Kronenzeitung" von Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun und Dr. Hans E. Braun mehr zum Thema Fortpflanzugsmedizin. Zu Wort kommen auch folgende Experten Dr. Sabine Ritter, Psychologin aus Oberösterreich, Univ. Prof. Markus Hengstschläger Vorstand des Instituts für Medizinische Genetik,Univ. Prof. Dr. Erich Müller – Tyl vom Wiener Privatinstitut für Hormon und Anti- Aging- Behandlungen sowie der neurobiologische Präventionsforscher Gerald Hüther.

 

Serie Kronenzeitung Fortpflanzungsmedizin