Teil II Serie Kronenzeitung von Rechtsanwältin Katharina Braun und Dr. Hans E. Braun
Internationale Studien besagen, dass 9- 16% aller Paare im fortpflanzungsfähigen Alter unfruchtbar sind, bis zu 10 % dieser Altersgruppe sind betroffen.
Viele Menschen greifen dann um sich ihren Wunsch vom Kinderglück zu erfüllen auf die Methoden der künstlichen Befruchtung zurück. War dies früher ein Tabuthema, so sprechen heute Betroffene schon recht offen darüber und tauschen untereinander Empfehlungen diverser Kinderwunschzentren aus.
In Österreich ist nach 20 Jahren nun das Fortpflanzungsmedizingesetz novelliert worden.
Anlassfall für die Gesetzesnovelle war u.a. ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ( G 16/2013 vom 10.12.2013), mit welchem das Verbot der künstlichen Fortpflanzung mittels Samenspende für lesbische Lebensgemeinschaften aufgehoben wurde: für alleinstehende Frauen gibt es jedoch noch immer nicht die Möglichkeit der Fortplanzungsmedizin.
Lesen Sie mehr zu diesem aktuellen Thema im Artikel der Kronenzeitung
Teil II Serie Kronenzeitung von Rechtsanwältin Katharina Braun und Dr. Hans E. Braun , veröffentlicht am .