Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Kurzvideo: schwerer Fehler- böswilliges Verlassen

Ein eigenmächtiger Auszug aus der Ehewohnung zieht oft fatale Folgen nach sich. So kann mit diesem die lebenslange Ehegattenunterhaltsverpflichtung einhergehen, der andere Ehepartner die Scheidung für drei Jahre blockieren und zudem besteht die Verpflichtung, auch wenn man in dieser gar nicht mehr wohnt, die Kosten für die Ehewohnung weiterhin wie bisher zu bezahlen.