Missglückte kosmetische Behandlung
Bei einer kosmetischen Haarentfernung erlitt der Kunde Verbrennungen in Schulter – und Oberarmbereich. Der Oberste Gerichtshof erkannte die Kosmetikerin nicht nur schuldig Schmerzensgeld zu bezahlen, sondern auch noch dem Kunden die bereits bezahlten Teilbeträge zurückzubezahlen. Dies da sie es unterlassen hatte den Kunden über das Verbrennungsrisiko aufzuklären (7 Ob 137/12s)
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