Medien, Persönlichkeitsrechtsverletzung: unzulässige Videos, welche im Zuge von Festnahmen entstanden sind
Einen unzulässigen Rechtseingriff stellt es dar, wenn anlässlich von einer Festnahme von Medien Videos gemacht werden, deren Zweck einzig der Befriedigung von voyeuristischen Bedürfnissen gilt.
So wurde beispielsweise ein Sportler in etwa bei seiner Festnahme in in Unterwäsche gefilmt. Das Medium, welches das Video verwendet hatte, wurde vom Gericht schuldig erkannt hier durch den Ex- Sportler in seinem höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt zu haben. Seisenbacher bekam eine Entschädigung zugesprochen.
So könnte auch das unlängst veröffentlichte Eigenblutdopingvideo ein rechtliches Nachspiel nach sich ziehen.