Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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In Puncto Gleichberechtigung ist noch viel zu tun

 

Fotocredit Doris Mitterer www.fotomitterer.at

 

In puncto Gleichberechtigung ist noch viel zu tun:

In vielen Ländern wirken nach wie vor in Bezug auf Familienarbeit die tradierten Geschlechterrollen. So auch in  Österreich;  eines der letzten Länder im Übrigen, welches überhaupt noch eine Verschuldensscheidung kennt.   In Österreich lebt knapp die Hälfte aller Paare mit Kindern unter 15 Jahren nach dem Modell Mann Vollzeit/ Frau Teilzeit ( 46 Prozent). Bei weiteren 28 Prozent der Paare ist nur der Mann erwerbstätig. So bleiben Frauen in Österreich wegen der Betreuung von Kindern zumindest eine Zeit lang ganz zuhause oder arbeiten Teilzeit. Dies bedeutet aber einmal eine geringe Pension. Nach wie vor machen sich nur die wenigsten bei der Familiengründung Gedanken, was Erwerbslücken einmal für das spätere Einkommen bedeuten, wenige sorgen zusätzlich zum staatlichen System für eine private Pensionsvorsorge.

In Österreich verfügen Männer im Durchschnitt über 40 % mehr an Vermögen als Frauen, Frauen haben im Durchschnitt eine um 34 % geringe Pension als Männer.  Diese Lücke besteht vor allem am oberen und am unteren Ende der Verteilung. In Wien  ( so Berechnungen des Think Tanks Agenda Austria) verdient eine Mutter zehn Jahre nach Beginn der Karenz 88 Prozent des Einkommens einer Frau, die nicht karenziert wurde. Im Burgenland erhält sie sogar 90 Prozent. In Tirol hingegen sind es nur 77 Prozent und in Vorarlberg gar nur 72 Prozent.

 

Frauenquote

Der Diversity – und Equality Studie „ Boarding Call – Wie Unternehmen mit Vielfalt den Spring nach oben schaffen“ der Strategieberatung Boston Consulting Grpup ( BCG) zufolge sind in den 50 größten börsenotierten Unternehmen des Landes aktuell nur elf von 168 Vorstandspositionen von Frauen besetzt

Selbst wenn es eine Frau in eine  Führungsposition schafft, verdient diese im Schnitt noch immer 22 Prozent weniger als ein Mann in einer vergleichbaren Position.

 

In Österreich liegt die Armutsgrenze   bei  netto € 1.060,– (14 mal im Jahr, inklusive aller staatlichen Leistungen). Das Existenzminimum beträgt € 909,-, und  liegt mit der Mindestpension gleich auf.  Die durchschnittliche Pension beträgt   bei Frauen € 1.028, — (also sogar weniger als die Armutsgrenze), bei Männern hingegen € 1.678,–.

 

Interessanter weise änderte sich an der Tatsache, dass es nach wie vor mehrheitlich die Frauen sind welche unbezahlte Familienarbeit machen, auch in der Zeit der Corona Ausgangsbeschränkungen nichts. Also sogar auch dann wenn Männer mehr zu hause sind, sind es nach wie vor mehrheitlich die Frauen, welche sich um Haushalt und Kinder kümmern.

So hat sich die Demographin und Soziologin Caroline Berghammer vom Institut für Soziologie der Universität Wien und vom Institut für Demographie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) mit dem Thema der Betreuung in den Zeiten der Covid 19 Ausgangsbeschränkungen beschäftigt.  Ein wichtiges Erkenntnis dieser Studie: „ Die Ergebnisse zeigen, dass sich mit der Corona – Krise die geschlechtsspezifischen Zuständigkeiten für die Kinderbetreuung noch verstärkt haben. Seit der Schließung von Kindergärten und Schulen sind es vor allem die Mütter, die ihre Kinder betreuen und mit ihnen lernen: 47 Prozent der Frauen und 29 % der Männer wenden nun viel mehr Zeit für diese Tätigkeiten auf. Auffällig ist, dass der Anteil derer, die angeben, viel oder etwas mehr Zeit zu investieren, unter Müttern und Vätern relativ ähnlich liegt. Dies lässt darauf schließen, dass auch Väter in der Corona- Krise mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen, dass Mütter jedoch den Hauptteil übernehmen.

 

Insgesamt bestätigt die Studie von Berghammer, dass die Arbeitsteilung in Familien mit Kindern in der Corona-Krise noch traditioneller geworden ist. Das Erwerbsausmaß von Müttern ist im Durchschnitt stärker zurückgegangen als jenes von Vätern. Dafür verrichten Frauen, vor allem wenn sie Kinder haben, nun mehr Hausarbeit. Insbesondere aber ist die Zeit für Kinderbetreuung bei Müttern stärker angestiegen als bei Vätern. Offensichtlich wird dies etwa bei einem Vergleich von Müttern und Vätern in Vollzeit: selbst bei ähnlich hohem Erwerbsausmaß sind primär die Mütter für die Kinderbetreuung zuständig.

 

So bleiben Frauen in Österreich wegen der Betreuung von Kindern zumindest eine Zeit lang ganz zuhause oder arbeiten Teilzeit. Dies bedeutet aber einmal eine geringe Pension. Nach wie vor machen sich nur die wenigsten bei der Familiengründung Gedanken, was Erwerbslücken einmal für das spätere Einkommen bedeuten, wenige sorgen zusätzlich zum staatlichen System für eine private Pensionsvorsorge.

 

Es gibt Studien, die belegen, dass der Einkommenseinbruch in einer Frauenkarriere auch nach einer baldigen Rückkehr aus der Karenz verbleibt.

Was könnte helfen diese Einkommens/Pensionslücke zu schließen?

Hier wird immer ein verpflichtendes Pensionssplitting auf das Tablet gebracht. Mit Splitting ist gemeint, dass die Pensionsansprüche der Partner zusammengerechnet und je zur Hälfte ihren Pensionskonten gut geschrieben werden.

Während Deutschland das verpflichtende Pensionssplitting ohne Opt Out seit 2009, dies für die gesamte Ehedauer kennt, gibt es in Österreich  bis dato lediglich ein freiwilliges Pensionssplitting,  dies jedoch nur für die ersten 7 Lebensjahre eines gemeinsamen Kindes ( geregelt in § Allgemeines Pensionsgesetz).  Diese Möglichkeit des Pensionssplittings ist der breiten Bevölkerung unbekannt und wird von dem auch kaum Gebrauch gemacht wird. So wurden im Zeitraum 2010 bis 2017 nur insgesamt 954 Anträge gestellt ( dies bei insgesamt 3,3 Millionen Menschen, welche bei der Pensionsversicherungsanstalt pflichtversichert sind). Kritiker des verpflichtenden Pensionssplittings wittern bei diesem Gefahr, dass dies die Frauen dazu verleiten könnte noch länger bei den Kindern zuhause zu bleiben. Dem ist entgegen zu halten, dass in Deutschland trotz des verpflichtenden Pensionssplitting weniger bzw. annähernd gleich viele Frauen Teilzeit wie in Österreich arbeiten. Neben Deutschland kennen u.a. auch die Schweiz ( eingeführt 1998) und Schweden ( diesfalls werden die Beiträge der Eltern für zehn bis maximal 15 Jahre geteilt) das automatische Pensionssplitting.

Anfang des Jahres 2020 ließ die türkis – grüne Regierung im Übrigen mal wieder mit einem geplanten automatischen Pensionssplitting aufhorchen, dies bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes und  – in einer  für Österreich typischen Kompromisslösung- mit der Möglichkeit eines opt outs, daher man kann sich auch dagegen entscheiden. Wobei unklar bei diesem Reformvorschlag ist, ob es möglich wäre, dass ein Partner im Alleingang herausoptiert.

Vielleicht hätte  die Einführung eines automatischen verpflichtenden Pensionssplitting nach deutschem Vorbild,  den Nebeneffekt, dass die Frauen von ihren Männern mehr Unterstützung bei der Familienarbeit erhalten ( dies um ihrem Erwerb nachzugehen) und es so zu einer Aufbrechung der tradierten Geschlechterrollen kommt.

 

In dem Zusammenhang wäre es wichtig, dass endlich ( wie schon ewig gefordert) die kostenfeie  bundesweite Kinderbetreuung eingeführt wird und in der Gesellschaft endlich damit aufgehört wird, einer erwerbstätigen Mutter eines kleinen Kindes das Gefühl zu geben sie sei eine Rabenmutter.

 

Damit endlich etwas in Punkto Gleichstellung Einkommen/ Witwenpension weitergeht, braucht es verbindliche gesetzliche Vorgaben.  Es bedarf für wirkliche Änderung eines gewissen Zwangs; ohne Möglichkeit eines opt outs,und sein eigenes Süppchen brauen.

So wäre zu überlegen bei Ehepaaren, die verpflichtende Einführung eines Familienkontos, auf welches beide Partner Zugriff/ Einsicht haben und auf welches das Gehalt von Beiden eingezahlt wird.  Von diesem Konto wären Fixkosten wie Miete, Betriebskosten zu bezahlen. Dann wüssten beide eben auch wechselseitig über das Einkommen des Anderen und  die ehelichen Ersparnisse Bescheid.

Im Gegenzug für die Einführung eines verpflichtenden Pensionssplitting könnten  die nachehelichen gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Pensionssystems adaptiert („entrümpelt“) werden. Zumal die verschiedenen Systeme ( ASVG, GSVG, BSVG, Versorgungssystemen der Berufsvertretungen wie Rechtsanwälte, Ärzte, Notare) sich nicht nur voneinander unterscheiden, sondern auch für sich sehr komplex gestaltet sind.

 

Der momentane Zustand, dass in etwa einer  betrogenen Ehefrau eines Manager, welche bei den Kindern zuhause blieb, bei der derzeitigen Gesetzeslage geraten werden muss, nicht selbst die Klage einzubringen, sondern vielmehr es besser sei, wenn dieser die Klage einbringt, führt berechtigt bei den Mandanten zu viel Unverständnis und schürt  nur noch mehr die Emotionen.

 

Keine Witwenpension im gemeinsamen Topf, OGH 30.7.2019 10 Obs 80/19s

Die Verteilung von Zeit, Einkommen und Vermögen in Haushalten, Mag. Dr. Katharina Mader

 

https://mosaik-blog.at/reichtum-i-gehts-noch-ungleicher/

Bei einem Haushaltsvermögen kann nicht davon ausgegangen werden, dass beide Partner die gleichen Zugriffs- und Verfügungsrechte auf und über das vorhandene Vermögen haben.

https://epub.wu.ac.at/3995/

Studie von Demographin und Soziologin Caroline Berghammer

https://viecer.univie.ac.at/corona-blog/corona-blog-beitraege/blog33/

 

https://www.derstandard.at/story/2000091997823/kind-und-karriere-als-entweder-oder

 

https://www.agenda-austria.at/grafiken/zehn-jahre-nach-der-karenz/

https://www.trend.at/wirtschaft/karenz-verdienstentgang-jahre-11365859

 

https://www.agenda-austria.at/grafiken/equal-pension-day-2020/