Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Impulsvortrag von Rechtsanwältin Braun zu "Marken in der Medizin" auf dem österreichischen Gesundheitswirtschaftskongress

 

Marketing war im Gesundheitswesen lange Zeit nicht nur gesetzlich nicht erlaubt, sondern auch gesellschaftlich verpönt. So nach dem Motto: „ Ein guter Arzt hat dies nicht notwendig“.

Die gesetzlichen Werbebeschränkungen haben den Zweck dem Patienten vor einer Instrumentalisierung vor Werbemaßnahmen zu schützen. Der Patient ist sachlich zu informieren, Angaben die den Tatsachen nicht widersprechen oder wissenschaftlich nicht belegt sind, sind zu unterlassen.

In Österreich gibt es rund 300 Krankenhäuser. Rund 27 % der Bevölkerung sind einmal im Jahr im Krankenhaus. Im Durchschnitt dauert der Aufenthalt eines Patienten etwa 6,7 Tage.

Gesundheitsmarketing ein besonders sensibler Bereich – im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Patientenrechten.

Ein zunehmendes medizinisches Angebot und eine Veränderung der der Gesamtsituation (dies auch um mit ausländischen Gesundheitsanbietern mit zu halten) macht es – um wettbewerbsfähig zu bleiben- notwendig sich mit Marketing zu beschäftigen.

Denn gerade Wahlärzte und Kliniken sind einem hohen wirtschaftlichen Druck ausgesetzt und gerieten auch in letzter Zeit immer wieder Ärzte und Kliniken in wirtschaftliche Turbulenzen.

Marken in der Medizin:
Stärkung für den Patienten?
Impulsvortrag von Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun