Rechtsverbindlichkeit von Vereinbarung während Scheidungsverfahren
Rechtsverbindlichkeit von Vereinbarung während eines strittigen Scheidungsverfahrens
Auch einer im Rahmen eines strittigen Scheidungsverfahrens abgegebenen vermögensrechtlichen Einigung kann im Sinne des § 97 Ehegesetz bereits Rechtswirksamkeit zukommen. Dies wenn über sämtliche Vertragsbestimmungen eine Einigung erzielt werden konnte. Der Umstand, dass in etwa die Ermittlung des Wertes einer Wohnung noch der Festsetzung durch einen Sachverständigen vorbehalten blieb, ändert an der Rechtswirksamkeit nichts.
So geschehen in einem Fall in welchem anlässlich einer strittigen Scheidungsverhandlung ( die Ehe wurde in weiterer Folge aus gleichteiligem Verschulden geschieden) zwischen den Streitteilen vereinbart worden war, dass die Ehefrau dem Ehemann einen bestimmten Betrag, auf welchen ein allfälliger Anspruch aus der Ehewohnung aufzurechnen ist, zu bezahlen hat. Der Oberste Gerichtshof erkannte hierin einen wirksam zustande gekommenen Vertrag, und nicht nur lediglich einen Vorvertrag, und sprach die Ehefrau schuldig den in dieser Verhandlung vereinbarten und protokollierten Betrag ihrem Mann zu bezahlen.
Auch der Umstand, dass der Ehemann nach Abschluss der Vereinbarung die Frau bei diversen Behörden angezeigt hatte, änderte an der Entscheidung nichts, denn, so der Oberste Gerichtshof, vermochte die Ehefrau nicht darzulegen, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung die Parteien davon ausgegangen sind, dass derartige Anzeigen zu unterbleiben haben. Die Geschäftsgrundlage sei daher nicht weggefallen, und die Vereinbarung sohin rechtswirksam.
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