Regelbedarfsätze 2011, ab dem 1.7.2011
Regelbedarfsätze 2011
Bei dem sogenannten Regelbedarf handelt es sich um den vom Landesgericht für Zivilrechtsachen Wien jährlich erhobenen Durchschnittsbedarf für ein Kind einer bestimmten Altersgruppe.
Der Regelbedarf ist nicht gleichzusetzen mit einem Mindestunterhalt eines Kindes. Ergibt sich daher aufgrund des Einkommens des Unterhaltspflichtigen ein Prozentunterhalt, welcher niedriger als der Regelbedarf ist, so hat das Kind nur Anspruch auf den Prozentunterhalt.
Regelbedarfsätze 2011 ( nach Alter), gültig ab dem 1.7.2011
0 – 3 Jahre Euro 186,–
3 – 6 Jahre Euro 238,–
6 – 10 Jahre Euro 306,–
10 – 15 Jahre Euro 351,–
15 – 19 Jahre Euro 412,–
19 – 28 Jahre Euro 517,–
Regelbedarfsätze 2011, ab dem 1.7.2011 , veröffentlicht am .