Sachbezug Pkw
Sachbezug für Dienstwagen
Der Sachbezug für die Privatnutzung von Fahrzeugen beträgt 2 % der Anschaffungskosten pro Monat, maximal € 960,–. Bei geringerem Co2 Ausstoß kann ein verminderter Sachbezugswert von 1,5 % ( maximal € 720,–) angesetzt werden. Der CO2 Ausstoß Grenzwert für 2017 angeschaffte Fahrzeuge beträgt 127 g/km. Für Neuanschaffungen im Jahr 2016 gilt noch ein Grenzwert von 130 g/km. Bei Elektrofahrzeugen ist kein Sachbezug anzusetzen.
Der Sachbezug fließt bei einer Unterhaltsberechnung in die Bemessungsgrundlage ein.
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