Auch " Schwarzarbeit" ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage miteinzubeziehen
Bei der Bemessung des Unterhalts sind alle Einkünfte einzubeziehen, auch jene aus „Schwarzarbeit.“ So erkannte der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung zu 6 Ob 186/14t. Dies falls hatte die Frau im Unternehmen des Mannes mitgearbeitet und wusste genau um das Gesamteinkommen des Mannes Bescheid.
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