Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
Logo: Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

Bedeutung der bundesweiten Sicherstellung der Kinderbetreuung für Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wäre es wichtig bundesweit eine Nachmittagsbetreuung von Kindern in Kindergärten und Volkschule bis 17.00 sicherzustellen. Dies ist aber nach wie vor nicht der Fall. Ganz im Gegenteil: Mit 1. Februar führte zum Beispiel das Land Oberösterreich wieder Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung ein. Oberösterreich war mit Wien das einzige Bundesland in welchem der ganztägige Kindergarten/Krippenbesuch beitragsfrei war. Je nach Einkommen kostet die Kinderbetreuung nach 13 Uhr in Oberösterreich nun bis zu € 110,– monatlich( Mittagessen inklusive). Berechnet werden die genauen Sätze anhand des Brutto- Familiennettoeinkommen- drei Prozent von diesem Einkommen macht der Elternbeitrag aus. Daher verfügt eine Familie über € 1.400,– Bruttoeinkommen, so beträgt der dreiprozentige Elternbeitrag 42 Euro. Hat eine Familie € 3.700,– Bruttoeinkommen ( Höchstbeitrag) so beträgt der dreiprozentige Elternbeitrag € 110,– Euro. Die Abwicklung und Einhebung der neuen „ Kindergarten- Steuer“ obliegt den Gemeinden. Diese sollen auch entscheiden, welche „ besonders berücksichtigungswürdigen“ Fälle es vor Ort gibt- diese Personengruppe soll dann gänzlich von der neuen Kindergarten – Nachmittagsgebühr befreit werden. Die Definition wer als „berücksichtigungswürdig“ gilt bleibt den Gemeinden überlassen. Zudem hängt die Übernahme der Finanzierung der Nachmittagsbetreuung in einigen Gemeinden von der Kindergruppengröße ab.
Die Regelungen der Gebühren für Hortbetreuung sowie Hortöffnungszeiten variieren, sieht man sich die einzelnen Homepages an, von Gemeinde zu Gemeinde an doch beträchtlich.
Auch die Gebühren für den Kindergarten/ Hort variieren von Bundesland zu Bundesland. Nur in Wien ist nun die ganztägige Kindergarten/Kindergrippenbetreuung beitragsfrei.
Horts mit qualifizierten Pädagogen sind nicht nur für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig, sondern fördern auch die Entwicklung sprachlicher/sozialer Fertigkeiten der Kinder.
Immer wieder höre ich von Mandanten, dass private Einrichtungen Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Scheidungskindern machen. Eine derartige Vorgangsweise ist wohl mit unseren gesellschaftlichen Standards unvereinbar.
In Österreich arbeiten 48 % der Frauen in Teilzeit ( im Vergleich: 2016 arbeiteten von den österreichischen Männern gerade zwölf Prozent in Teilzeit). Damit hat Österreich in Europa nach den Niederlanden die zweithöchste weibliche Teilzeitquote. Die Beweggründe warum viele Frauen Teilzeit arbeiten liegt in der Kinderbetreuung ( in Ländern wie Dänemark wird die Teilzeitarbeit verhältnismäßig oft zu Ausbildungszwecken genutzt).
Quellen zur Teilzeitquote u.a.:

www.statistik.at

Teilzeitarbeit bedeutet aber auch einmal weniger Eigenpension. Österreich kennt nicht wie Deutschland ein verpflichtendes Pensionssplitting für Ehepartner.
Artikel von Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun im Frauenmagazin „Wienerin“ zum Thema Teilzeitarbeitsfalle für Frauen
http://wienerin.at/home/leben/job/4675345/Teilzeitarbeit_Wie-Teilzeitarbeit-Frauen-arm-macht