Siebenjähriger Bub von Hund verletzt – kein Schmerzensgeld
Ein Kind näherte sich abrupt in einer Wohnung, dies obwohl er zuvor vor den Erwachsenen ausdrücklich davor gewarnt worden war, einem schlafenden Hund. Hierauf schreckte der Hund auf, drehte sich in Richtung des Buben und „streifte ihn mit einem Zahn an der Wange.“ Das Kind erlitt eine stark blutende Wunde.
Sowohl das Bezirksgericht, als auch das Landesgericht Korneuburg sowie der Oberste Gerichtshof erkannten, dass von einem siebenjährigen Buben, der regelmäßig Kontakt mit Hunden habe, erwartet werden könnte, dass er sich dem schlafenden Hund nicht abrupt nähert. Schließlich sei der Bub an dem Tag auch noch einmal ausdrücklich vor dieser Gefahr gewarnt worden. Dem Hundehalter könnten also keinerlei Vorwürfe gemacht werden, und kam es sohin zur Abweisung der Geltendmachung eines Schmerzensgeldersatzes.
OGH 2 Ob 167/ 12s.
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