Pflegefreistellung – neu ab 1.1.2013
Pflegeurlaub – nun auch für den Elternteil, in dessen Haushalt das erkrankte Kind nicht lebt. Ab 1.1.2013 haben die leiblichen Eltern (Wahl- oder Pflegeeltern) nach Scheidung oder Trennung bei Erkrankung des eigenen Kindes ...