Der Sparkurs in der Justiz hält an.
Der Sparkurs in der Justiz hält an.
Aufgrund des Sparkurses und des damit einhergehenden Personalmangels kommt es nun sogar zu einer Einschränkung der telefonischen Erreichbarkeit der Gerichte. So sind ab 27 September 2019 alle Geschäftsabteilungen des Handelsgerichts Wien am Montag, Mittwoch und Freitag nur bis 12.00 telefonisch erreichbar. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende Oktober 2019. Am Bezirksgericht Döbling sind die Kanzleimitarbeiter ( dies vorerst bis 1. November befristet) jeweils Montag und Mittwoch ab 12.00 telefonisch nicht mehr zu erreichen.
Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun hat bereits im Frühjahr 2018 auf die Auswirkungen des Sparkurses in der Justiz aufmerksam gemacht.
Seit 2013 wurden 400 Planstellen für Kanzleikräfte eingespart. Gerichtsabteilungen blieben tageweise unbesetzt.
Gerichtsdolmetscher bekommen für ihre Tätigkeit schlecht bezahlt. So erhalten diese in einem Strafverfahren für die erste halbe Stunde € 25,40 und für jede weiter halbe Stunde sogar nur mehr 12,40.
Ein Kinder- und Jugendpsychiater erhält für eine Befundung € 195,40 Euro. Derzeit gibt es in Gesamtösterreich 5 Kinder- und Jugendpsychiater, die für diese Entlohnung Befundungen vornehmen.
Auf der anderen Seite sind die Gerichtsgebühren, im Vergleich zu anderen Staaten, doch sehr hoch. Viele schreckt dies von der Beschreitung eines Gerichtswegs und so von einer Klärung ihrer Rechtssituation ab. Unverständlich bleibt auch die Verwendung der Gerichtsgebühren. So landen die Gebühren, welche für eine einvernehmliche Scheidung bezahlt wurden, um Teil im Strafvollzug.
Das reibungslose Funktionieren der österreichischen Justiz muss sicher gestellt werden. Hier herrscht Handlungsbedarf.
Zu dem früheren Artikel vom Rechtsanwältin Katharina Braun kommen Sie hier:
https://www.anwaltaktuell.at/alte-ausgabe/02-18/die-gefahren-des-sparkurs-in-der-justiz/
Der Sparkurs in der Justiz hält an. , veröffentlicht am .