Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Der Tod ist nach wie vor vielen ein Tabuthema: Anregungen ( nicht nur rechtlich) für Hinterbliebene und den Umgang mit diesen

Aktuell ist man ( nicht nur medial) häufig mit gesundheitlichen Themen, aber auch verstärkt mit Thematiken rund um das Sterben konfrontiert.

Der Tod ist nach wie vor ein großes Tabuthema. Viele wissen nicht wie sie mit Hinterbliebenen oder überhaupt mit dem Tod  umgehen sollen.

 

Nachfolgend ein paar Anregungen:

Verstirbt ein naher Angehöriger bereut man meist vor allem das was man dieser Person nicht mehr sagen, und mit dieser nicht mehr erleben kann. Dies insbesondere dann wenn das Ableben vollkommen unerwartet war. Man sollte daher  bereits zu Lebzeiten seinen Liebsten immer wieder seine Zuneigung und Anerkennung mitteilen.  Es ist wichtig Gefühle anzusprechen. Viele haben Angst sich dadurch verletzlich zu machen. Doch in Wahrheit zeigt man dadurch Stärke. Im Ablebensfall ist man dann froh sich dem Verstorbenen offenbart zu haben.

Erinnerungsrituale

Hinterlässt der Verstorbene kleine Kinder ist es an den Erwachsenen deren Erinnerung an den Verstorbenen aufrecht zu halten. Dies könnte zum Beispiel ein Brief sein, in dem der Verstorbene beschrieben wird und geschildert wird wie dieser das Kind geliebt hat; was er/ sie mit diesem unternommen hat. Der Brief kann dann dem Kind gleich und, beispielsweise nochmals, zu seiner Volljährigkeit überbracht werden. Gesammelt werden könnten auch Erinnerungen von Freunden sowie  Angehörigen des Verstorben, welche dem Kind überreicht werden. Auch könnte bei regelmäßigen Treffen ( verbunden mit Grabbesuch) ein gemeinsames Reflektieren an den Verstorbenen stattfinden.

Was ist wirklich wichtig im Leben?

Bei einer Trauerrede wird einem bewusst um was es wirklich im Leben geht: Liebe, Zuneigung und  für einander da sein. Bei einer Trauerrede interessiert sich die Trauergemeinschaft nicht für unternehmerische Kennzahlen und  wie viele Häuser; Autos, Boote, Uhren, sonstige Vermögen ( das ist dann  nur im Zuge der Verlassenschaftsabwicklung  interessant) und welche Jobs ein Verstorbener ansammeln konnte. Es zählt dann wie sehr der  Verstorbene zu Lebzeiten um Andere bemüht war und welche Spuren dieser bei seinen Mitmenschen hinterlässt. Wir sollten uns daher stets fragen, welche Fußspuren wir selbst hinterlassen wollen. An was für einen Menschen soll man sich bei uns selbst erinnern? Eine gute Übung zur Eigenreflexion kann es sein seine eigene Trauerrede zu schreiben.

Erlebt man einen Trauerfall, ist man erstaunt von wievielen Schicksalschlägen/ Trauerfällen man im Umfeld erfährt. Denn auf einmal offenbaren auch Mitmenschen ihre Tragödien. Das schafft menschliche Nähe. Auf einmal versteht man in etwa, dass der Nachbar  nicht aufgrund scheinbarer persönlicher Ressentiments einem gegenüber kurz angebunden war, sondern weil dieser selbst etwas trauriges zu verarbeiten hat. Kennt man die Hintergrundgeschichte, sieht man seine Mitmenschen oft in einem ganz anderem Licht. Natürlich heißt das nicht, dass man mit seinem Schicksal hausieren gehen soll, doch im Umfeld ist ein offener Umgang durchaus wichtig. So ist es auch im Job wichtig einzugestehen, dass man aufgrund eines Trauerfalls derzeit nicht voll leistungsfähig ist. Dadurch können dann die Kollegen/ der Chef entsprechende Unterstützungsmaßnahmen treffen. Macht man dies nicht, läuft man Gefahr, dass man wegen  allenfalls  mangelhafter Leistung sich weitere Belastungen einfährt.

Kein Mensch ist perfekt

Kein Mensch ist perfekt. Wir alle haben unsere Schwächen. Im Ablebensfall erfährt man oft wie viel Druck auf Verstorbenen zu Lebzeiten lastete um Erwartungen der Gesellschaft gerecht zu werden. Oft werden Vermögenswerte und Beförderungen errungen, um damit Leute zu beeindrucken, denen wir und die uns im Grunde nichts bedeuten.  Wir können uns nichts ins Grab mitnehmen. Kümmern wir uns doch um die Qualität der Beziehungen zu den uns nahestehenden Menschen.

 

Der Mensch weiß zwar um seine eigene Endlichkeit, verhält sich aber so als würde er ewig leben.

 

Fix ist der Tod. Allein wann dieser eintritt wissen wir nicht. So abgedroschen es klingen mag: Zeit ist sehr kostbar. Zeit sollten wir daher nur jenen Menschen schenken, die es verdienen. Beziehungen, bei denen man vornherein weiß, dass diese nur eine Übergangslösung sind, sollten vermieden werden. Denn wir sollten weder uns noch anderen die Zeit stehlen.

Eine Beziehung. welche nicht aus wechselseitigem Respekt, Anteilnahme und schönen gemeinsamen Erlebnissen besteht kann und sollte man sich nicht leisten.

Für Trauernde da sein

Aus Angst nicht zu wissen, was sie einem Trauernden sagen sollen, meiden viele den Kontakt zu der trauernden Person. Besser die Trauerperson anrufen; der betroffenen Person signalisieren, dass man für sie da ist und dieser Hilfe anbieten. Unterstützung kann in etwa auch darin bestehen den Einkauf zu erledigen oder  Essen zu bringen. Es ist schon hilfreich wenn die trauernde Person Anteilnahme spürt und weiß dass Menschen für sie da sind.

Es hat jeder Mensch so seine Geheimnisse. Kleine Ticks, wie der heimliche Griff in die Süßigkeitenlade, oder die heimliche Genusszigarre sind natürlich absolut in Ordnung. Handelt es sich jedoch um größere Geheimnisse, welche oft dann im Ablebensfall ans Tageslicht kommen, so wirft dies  meist  viele (unklärbare) Fragen auf. Dies belastet die Hinterbliebenen sehr. Wichtig ist es daher bereit zu Lebzeiten für reinen Tisch zu sorgen.

Aussprache zu Lebzeiten

Ich erlebe es immer wieder, dass nahe Angehörige aufgrund irgend eines Grolls jahrelang den Kontakt zu einander abbrechen. Selbst wenn der eine dann todkrank ist, versperrt sich oft einer einem versöhnenden Gespräch. Viele bereuen dies aber später entsetzlich. Wichtig ist es daher für eine Aussprache zugänglich zu sein. Dies nicht nur für den Anderen, sondern vor allem auch für sich selbst.

 

Für klare Verhältnisse sorgen

Wichtig ist es  seine Vermögensfolge zu Lebzeiten zu  regeln und so für Klarheit unter den Erben sorgen. Bei minderjährigen Erben kann es zudem sehr hilfreich sein nähere Anordnungen, Auflagen sein Vermögen betreffend zu veranlassen.

Die Hinterbliebenen befinden sich oft nach der Todesnachricht in einem Schockzustand. In einem Zustand der Handlungsunfähigkeit.  Da kann es enorm hilfreich sein, wenn der Verstorbene nähere Angaben zu seiner Trauerfeier macht ( dies zB betreffend Musik  bei Trauerfeier, Art und Ort der Bestattung) oder auch eine Auflistung  aller seine Vermögenswerte und Verträge ( welche dann ja auch zu kündigen sind) sowie Kontakte ( dies auch für Versendung Parte) gemacht hat.

Psychologische Hilfe in Anspruch nehmen.

Sehr zu empfehlen ist Trauernden die Inanspruchnahme von psychologischer Hilfe.  So gibt es beispielsweise in Niederösterreich einen psychosozialen Notdienst des Landes, bei welchem der Therapeut in der Akutphase auch nach Hause zu der betroffenen Person kommt. Die Kosten übernimmt das Land Niederösterreich.

https://www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Beratung/Krisentelefon.html

Der Therapeut hilft den Trauernden eine erste Stabilität wieder zu erlangen und  belastende Gedankenkreise zu durch brechen.

Fotos pixabay

Sonnenblumen, Vase, Wohnkultur, Hintergrund

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