Wohnrechtsnovelle 2015
Wohnrechtsnovelle 2015
Der Ministerrat hat am 11. November 2014 eine „Wohnrechtsnovelle 2015“ beschlossen.
Ab dem 1.3.2015 trifft den Vermieter die Erhaltungspflicht für die Heiztherme, dies gilt auch für bestehende Mietverhältnisse.
Zudem entfällt im Wohnungseigentumsrecht– auch rückwirkend – die Notwendigkeit, Zubehörwohnungseigentum gesondert im Grundbuch eintragen zu lassen.
Wohnrechtsnovelle 2015 , veröffentlicht am .